Elektronische Hilfen für die Hundeausbildung
Ausbildungzeiten verkürzen, Lernerfolge optimieren!
Wir können Ihnen alle Geräte liefern von:
Numa'xes, Dogtra, Innotek und PetSafe.
Vorab möchten wir festhalten, dass wir als Verfasser dieser Seite keine Juristen sind. Wir wollen und können Ihnen keine Rechtsberatung geben.
Wir haben versucht, hier die uns vorliegenden Informationen zusammenzutragen, damit Sie sich selbst ein Bild von der aktuellen Rechtslage machen können.
Im Tierschutzgesetzt §3 Absatz 11 steht
Es ist verboten...ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße
Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt
oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder
landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Leider konnten wir von keiner Stelle eine Definition "nicht unerheblicher Schmerzen" erhalten..
am 23. Februar 2006 urteilte der 3. Senat des Bundesveraltungsgerichts (BVerwG 3 C 14.05 (Leitsatz):
Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen
können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11
TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der
Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise
her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
Auch hier war es uns nicht möglich eine Definition (einen Grenzwert) für erhebliche Leiden oder Schmerzen herauszufinden...
Der Bundesrat hat am 20.12.07 Änderungen im Waffengesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch interessante Aussagen zu Teleimpulsgeräten getroffen
In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben
sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig.
Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte weiterhin erlaubt ist.
Artikel-Nr.: 90710000
560g Thermovlies-Füllung
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24,90 €
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